Terms and Conditions (AGB)
Stand: August 2025
1.1 Diese Vertragsbedingungen (die „Vertragsbedingungen“) gelten für alle Vereinbarungen der Parteien über Leistungen von der Mercury.ai GmbH (die „Mercury.ai”) gegenüber Kunden aus Deutschland und Österreich (der „Vertrag“) in Zusammenhang mit der Erbringung von Serviceleistungen über das Internet oder Hosting-Leistungen (die „Cloud Services“) sowie sonstige zu erbringende Leistungen (die „Projekte“) (jeweils ein „Service“ oder gesamtheitlich die „Services“) soweit zwischen den Parteien keine ausdrücklich abweichenden schriftlichen Sonderabsprachen getroffen werden. Die Services können vom Kunden durch Abschluss jeweils gesonderter Verträge mit Mercury.ai abgerufen werden. Soweit Mercury.ai künftig weitere Services anbieten sollte, gelten diese Vertragsbedingungen auch für dieses erweiterte Angebot.
1.2 Das Rechtsverhältnis der von Mercury.ai an den Kunden erbrachten bzw. zu erbringenden Services wird ausschließlich geregelt von den Bestimmungen des Vertrages, dieser Vertragsbedingungen, der Anlage Auftragsverarbeitung Cloud Services (soweit anwendbar), dem Mercury.ai Service Level Agreement für Cloud Services (soweit anwendbar), die Produktspezifischen Bedingungen (soweit anwendbar) und der einschlägigen Leistungsbeschreibung. Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind hiermit zwischen den Parteien einvernehmlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, falls Mercury.ai seine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Die Mercury.ai wird auf Basis dieser Vertragsbedingungen und der weiteren darunter gesondert geschlossenen Verträge ausschließlich für den Kunden tätig. Dritte werden in den Schutz- und Leistungsbereich nur dann einbezogen, sofern dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. Unter „Dritten“ in diesem Sinne sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) zu verstehen.
1.4 Im Falle inhaltlicher Widersprüche zwischen dem Vertrag und diesen Vertragsbedingungen gelten die Bestimmungen des Vertrages vorrangig.
2.1 Die jeweils von der Mercury.ai unter dem Vertrag zu erbringenden Cloud Services werden in der technischen und funktionalen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Service detailliert beschrieben, die dem Kunden mit dem Cloud Service zur Verfügung gestellt wird (die „Leistungsbeschreibung“).
Die Mercury.ai ist berechtigt, den Inhalt der Leistungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere im Falle technologischer Weiterentwicklungen oder der Ausweitung der von der Mercury.ai angebotenen Services (die „Kontinuierliche Modifikation“). Die Mercury.ai informiert bei wesentlichen Änderungen über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail oder innerhalb des Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sind, so dass ihm insoweit ein Festhalten an der betroffenen Serviceleistung nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde die betroffene Serviceleistung schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen und die Mercury.ai die anteilig im Voraus gezahlten Lizenzgebühren für den nicht erbrachten Leistungszeitraum zurückerstatten. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft.
2.2 Die jeweils von der Mercury.ai unter einem Vertrag zu erbringenden Projektleistungen werden im Vertrag detailliert beschrieben. Soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, werden die Projekte als Dienstleistungen erbracht und nach Aufwand aufgrund der zum Zeitpunkt der Erbringung geltenden Preise abgerechnet. Verpflegung, Unterkunft, Reise und andere vernünftigerweise notwendige Spesen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3.1 Im Rahmen der Cloud Services stellt die Mercury.ai dem Kunden für die im Vertrag ausgewiesene Laufzeit den Zugang zu einer Plattform mit diversen Grundservices zur Verfügung, die gegebenenfalls optional zu buchenden Leistungsmodule enthalten kann.
3.2 An den Ergebnissen von Projekten räumt die Mercury.ai dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, diese für eigene Zwecke im Rahmen des vertraglichen vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen.
3.3 Die Mercury.ai übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Services erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation, sobald der Cloud Service in der produktiven Umgebung zur Verfügung gestellt wurde. Sollte der Cloud Service für benannte Nutzer lizenziert sein, kann der Kunde nur den benannten Nutzenden („Autorisierte Nutzer“) die Nutzung des Cloud Service und der weiteren Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere in der jeweiligen Vereinbarung festgelegte Nutzungsmetriken und Volumen) gestatten. In diesem Fall dürfen die Zugangsdaten für die Cloud Services nicht weitergegeben oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden. Sie können jedoch von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer nicht mehr zur Nutzung des Cloud Service befugt ist. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der Mercury.ai benannten zusätzlichen Autorisierten Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde.
3.4 Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer, Verbundenen Unternehmen (i. S. v. §§ 15ff. AktG) und Geschäftspartner wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet sie zur vertragsgemäßen Nutzung des Service.
3.5 Die Nutzung darf ausschließlich für eigene interne Zwecke des Kunden erfolgen. Insbesondere sind folgende Handlungen dem Kunden bei der Nutzung der Services untersagt:
3.5.1 Die Services oder die Leistungsbeschreibung unterzulizensieren, zu lizensieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. diesen Zugang zu verschaffen;
3.5.2 die Services ganz oder teilweise zu kopieren, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; die Leistungsbeschreibung darf jedoch zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden; die jeweils gültige ist die im Service dargestellte Version;
3.5.3 die Services in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere die unrechtmäßige Nutzung von Daten und die Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder die Schutzrechte Dritter verletzen;
3.5.4 Penetrationstests ohne vorherige Absprache und Genehmigung, oder
3.5.5 den Betrieb und die Sicherheit des Service zu gefährden oder zu umgehen.
3.6 Die Services der Mercury.ai können Verknüpfungen zu Webservices enthalten, die von Mercury.ai-Partnern und Drittanbietern auf externen Webseiten angeboten werden, die über die Services der Mercury.ai aufrufbar sind und den Nutzungsregelungen dieser Drittanbieter unterliegen. Die Mercury.ai vermittelt nur den technischen Zugriff auf Inhalte derartiger eingebundener Websites, für deren Inhalte ausschließlich diese Dritten verantwortlich sind.
3.7 Der Kunde ist verantwortlich für (i) seine Nutzung von Inhalten, Daten und Outputs (z. B. textliche, audiovisuelle oder andere Daten oder Inhalte), die vom Cloud Service bereitgestellt, generiert und/oder an den Kunden ausgespielt werden (die „Outputs“) und (ii) die Beurteilung, ob die Outputs für die Nutzung durch den Kunden geeignet sind. Der Output kann durch künstliche Intelligenz, auch unter Verwendung von Technologien von Drittanbietern, erzeugt werden. Aufgrund der Natur von künstlicher Intelligenz (i) ist der Output möglicherweise nicht korrekt, einzigartig oder exklusiv für den Kunden, (ii) können gleiche oder ähnliche Eingaben zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, (iii) gibt der Output nicht die Meinung der Mercury.ai oder ihrer Unterauftragnehmer wieder und (iv) übernimmt die Mercury.ai keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit des Outputs oder dafür, dass er nicht gegen Rechte Dritter oder gegen Gesetze verstößt. Die Mercury.ai haftet in keinem Fall für Verluste, die auf die Nutzung und Auswertung des Outputs durch den Kunden sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zurückzuführen sind.
4.1 Die vom Kunden für die Erbringung der Services zu bezahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Vertrag und der jeweils bei Beauftragung gültigen Preisliste, die im Service einzusehen ist oder jederzeit von der Mercury.ai angefordert werden kann. Die Mercury.ai berechnet eine Basisgebühr für die Cloud Services, die sich ebenfalls aus der Preisliste ergibt (die „Basisgebühr“). Die Gebühren für das Onboarding, Pakete, sowie die Basisgebühr für zwölf Monate im Voraus werden mit beidseitiger Vertragsunterschrift oder/und zum jährlichen Verlängerungstermin fällig und in Rechnung gestellt. Eine Rückforderung der Onboarding-, Paket- und Basisgebühr im Falle der Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen, außer dies ist explizit vorgesehen. Alle gegebenenfalls darüberhinausgehenden Gebühren, soweit anwendbar, werden pro Inanspruchnahme verrechnet (z.B. Projektleistungen) und monatlich in Rechnung gestellt. Werden die in einem Paket enthaltenen Einzelleistungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ab Erwerb des Pakets verbraucht, verfallen diese.
4.2 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann die Mercury.ai Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Soweit der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, kann die Mercury.ai, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die Leistung verweigern, insbesondere den Zugang zu den Cloud Services verweigern. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen.
4.3 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs des Customer Support oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der Mercury.ai.
4.4 Die Parteien vereinbaren, dass die in der Preisliste oder im Vertrag ausgewiesene Vergütung zum jährlichen Vertragsverlängerungstermin um die Steigerungsrate des Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt) plus 7% zum Ausgleich von Personalkosten und kontinuierlichen Weiterentwicklungen, die allen Kunden allgemein zugänglich gemacht werden, steigt.
4.5 Außerdem kann die Mercury.ai die Vergütung mit Vorankündigung erhöhen, insbesondere bei einer technologischen Weiterentwicklung, der Ausweitung der von der Mercury.ai angebotenen Services oder erhöhten Bezugspreisen. Die Erhöhung wird frühestens 1 Monat nach Datum der Mitteilung wirksam. Soweit eine wiederkehrende Vergütung (z.B. monatlich, quartalsmäßig, jährlich) vereinbart ist, kann die Vergütung frühestens 12 Monate nach initialem Vertragsschluss erhöht werden. Der Kunde hat innerhalb der Ankündigungsfrist das Recht, den jeweils von der Erhöhung betroffenen Servicevertrag für die von der Erhöhung betroffenen Leistungen frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen.
4.6 Der Kunde kann Rechnungen mittels der von der Mercury.ai angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Kunde alle der Mercury.ai daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
4.7 Rechnungen und Zahlungserinnerungen werden standardmäßig in elektronischer Form an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Sollte der Kunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf dem Postweg verlangen, wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 50 erhoben. Der Kunde wird etwaige notwendige Korrekturen an der Rechnung der Mercury.ai innerhalb des Zahlungsziels mitteilen; später eintreffende Korrekturwünsche können nicht berücksichtigt werden.
4.8 Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche im Vertrag oder der Preisliste genannten Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mercury.ai wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ausweisen.
5.1 Der Vertrag wird für den darin ausgewiesenen Zeitraum geschlossen. Sollte dort keine Laufzeit ausgewiesen sein, gilt eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten. Soweit keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monatszeiträume.
5.2 Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Anstelle der Kündigung aus wichtigem Grund kann die Mercury.ai den Zugang zu den Cloud Services verweigern. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann,
5.2.1 wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen behebt;
5.2.2wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird;
5.2.3 wenn hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud Services Straftaten begeht oder das System objektiv rechtswidrig missbraucht; oder
5.2.4 wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
5.3 Kündigt der Kunde den Vertrag aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Verstoßes der Mercury.ai, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Lizenzgebühren für den nicht erbrachten Leistungszeitraum.
5.4 Nach Beendigung des Vertrages wird die Mercury.ai auf Verlangen des Kunden bestätigen, dass alle Daten, Dokumente und Kopien, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erstellt wurden und keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, gelöscht oder vernichtet werden.
6.1 Der Kunde stellt der Mercury.ai die für die Erbringung der Services notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen sind vom Kunden die von der Mercury.ai in der jeweiligen Leistungsbeschreibung erteilten Hinweise zu befolgen.
6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen so weit präzisieren, dass die Mercury.ai im konkreten Fall mit angemessenem Aufwand eine schnellstmögliche Abhilfe leisten kann. Der Kunde muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
6.3 Der Kunde setzt auf seiner eigenen Hardware ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.
6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Services und die dazugehörige Software und verpflichtet auch seine Mitarbeitenden zur Einhaltung dieser Pflicht.
6.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die von ihm übermittelten Informationen nicht rechtswidrig sind und sie den maßgeblichen Gesetzen entsprechen.
7.1 Die Mercury.ai erbringt die Cloud Services und den technischen Support wie im Mercury.ai Service Level Agreement für Cloud Services beschrieben, das unter www.mercury.ai verfügbar ist
7.2 Die Mercury.ai weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Service und der damit verbundenen Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von der Mercury.ai liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von der Mercury.ai handeln, von der Mercury.ai nicht beeinflussbare technische Bedingungen, insbesondere des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von der Mercury.ai haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Services und der von der Mercury.ai erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Hardware.
8.1 Die Mercury.ai gibt im Hinblick auf die Erbringung der Services keine Zusicherungen oder Garantien.
8.2 Im Falle einer mangelhaften Leistung der Mercury.ai gibt der Kunde der Mercury.ai Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Auftragsbeendigung durch den Kunden rechtfertigen. Die Mercury.ai kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.
8.3 Die Mercury.ai gewährleistet, dass (i) der Cloud Service während der Laufzeit des Vertrages die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Spezifikationen erfüllt, (ii) werkvertragliche Projektleistungen, die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit erfüllt, und (iii) die Services bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzen.
9.1 Der Kunde hat etwaige Mängel schriftlich bei der Mercury.ai anzuzeigen. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind und soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.
9.2 Für die Mängelansprüche bei Cloud Services gilt mietvertragliches Mängelrecht.
9.2.1 Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.2.2 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. 9.2.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
9.3 Für die Mängelansprüche für Projektleistungen gilt die gesetzliche Regelung.
9.3.1 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Mercury.ai von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
9.3.2 Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Projektleistungen verjähren ein Jahr nach Abnahme.
10.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Mercury.ai Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
10.1.1 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Mercury.ai außer in den Fällen der Ziffer 8.1 oder 8.2 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung der Mercury.ai ausgeschlossen. Die Haftung ist für jeden einzelnen Schadensfall und für alle Schadensfälle zusammen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auf den fünffachen Gesamtbetrag der Vergütung des Kunden für den jeweiligen Service in dem jeweiligen Kalenderjahr beschränkt.
10.1.2 Die Mercury.ai haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Mercury.ai, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Mercury.ai beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der Mercury.ai garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der Mercury.ai.
10.1.3 Des Weiteren haftet die Mercury.ai unbeschränkt für Schäden, die durch die Mercury.ai oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
10.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die hier geregelten Haftungsbeschränkungen unberührt.
10.3 Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Kunden) bleibt offen.
10.4 Für alle Ansprüche gegen die Mercury.ai auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt (in Deutschland: §199 Abs 1 BGB). Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Dies gilt nicht (i) bei einer Haftung für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) bei Personenschäden, oder (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, die Mercury.ai oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen der Mercury.ai: Sämtliche Software, Programme, Werkzeuge, Preise, Daten oder andere Materialien, die Mercury.ai dem Kunden vorvertraglich oder auf Grundlage des Vertrages zur Verfügung stellt. Die Mercury.ai kann die während der Laufzeit gesammelten Daten in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einem Kunden gesammelt werden und den Kunden, die Mitarbeitenden des Kunden oder die Kunden des Kunden nicht identifizieren.
11.2 Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.
11.3 Die vorstehendenden Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die
11.3.1 vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind;
11.3.2 ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen;
11.3.3 dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung bekannt waren;
11.3.4 nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind; oder
11.3.5 von einem zuständigen Gericht oder Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.
11.4 Werbliche Hinweise unter Nennung von Namen, Logo oder Inhalt der vertraglichen Zusammenarbeit des Auftraggebers bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Mercury.ai ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Inhalte der konkreten Zusammenarbeit dürfen nur mit vorheriger Zustimmung veröffentlicht werden.
12.1 Die Mercury.ai bietet dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung eine Vielzahl von Leistungen an, die zum Teil individuell auf diesen angepasst werden.
12.2 Sollte eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden durch die Mercury.ai im Cloud Service stattfinden, (i) verpflichten sich die Parteien, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere verpflichtet sich der Kunde dazu befugt zu sein, personenbezogene Daten an die Mercury.ai zu den im Vertrag geregelten Zwecken weitergeben zu dürfen (ii) findet die Anlage Auftragsdatenverarbeitung Cloud Services, die unter www.mercury.ai abrufbar ist, Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, betroffene Personen darüber zu informieren.
12.3 Der Kunde erhebt, aktualisiert, bearbeitet und nutzt alle relevanten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht.
12.4 Insofern die Mercury.ai personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, werden diese wie im Datenschutzhinweis (der unter www.mercury.ai abrufbar ist) beschrieben von der Mercury.ai erhoben, verarbeitet und genutzt.
13.1 Der Kunde darf die Services nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Kunden hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Kunden der Mercury.ai, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
13.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zur Mercury.ai dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf die Kundendaten zu.
13.3 Soweit urheberrechtlich bzw. markenrechtlich geschütztes Material und Werke des Kunden an die Mercury.ai im Rahmen eines Vertragsverhältnisses übergeben werden, räumt der Kunde Mercury.ai hieran unentgeltlich sämtliche nicht ausschließlichen, zeitlich auf die Laufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein.
13.4 Der Kunde stellt Mercury.ai von Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheber- oder anderen Schutzrechten durch die vereinbarte Nutzung und Verwertung von Informationen geltend machen.
13.5 Der Kunde stellt die Mercury.ai und ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Anbieter und sonstigen Vertreter von und gegen alle Verluste, Schäden, Forderungen, Ansprüche, Klagen, Haftungen, Bußgelder, Strafen, Ausgaben und damit zusammenhängende Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die gegen die Mercury.ai geltend gemacht werden oder von ihr getragen werden und die sich aus folgenden Ansprüchen ergeben oder resultieren: (i) den in den Cloud Service geladenen Daten; und (ii) Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden.
14.1 Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist die Mercury.ai berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen: Die Mercury.ai wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
14.2 Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Die Mercury.ai wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
15.1 Die Mercury.ai kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die Mercury.ai bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die Mercury.ai übernommenen Pflichten.
15.2 Die Mercury.ai ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise aufgrund von Änderungen in der Konzernstruktur an Dritte zu übertragen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung (in Deutschland: bzw. unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB) kann der Kunde weder die Vereinbarung noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen.
15.3 Systembenachrichtigungen und Informationen von Mercury.ai, die sich auf den Vertrag, die Services, den Betrieb, das Hosting oder den Support des Service beziehen, können auch innerhalb des Service verfügbar gemacht werden. Solche Benachrichtigungen können auch in elektronischer oder schriftlicher Form an die im Vertrag benannte oder eine andere Kontaktperson übermittelt werden.
15.4 Kostenlose Evaluierung und Freemium. Wenn dem Kunden eine kostenlose Test- oder Freemiumversion der Cloud Services zur Verfügung gestellt wird, kann die Mercury.ai die Bereitstellung der Cloud Services nach eigenem Ermessen einstellen: (i) bei kostenloser Evaluierung ohne vorherige Ankündigung. und (ii) bei Freemium mit 30 Tage Ankündigung. Es wird kein Support bereitgestellt und das Service Level Agreement findet keine Anwendung. Ziffer 10.1.1 findet keine Anwendung auf kostenlose Evaluierung und Freemium Versionen des Cloud Service und die Mercury.ai haftet ausschließlich auf Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen, die von der Mercury.ai oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
15.5 Dieser Vertrag kann in zwei oder mehreren Ausfertigungen und per Fax oder elektronisch/digital unterschrieben werden. Jede solche Ausfertigung gilt als Original, und stellen alle zusammen einen einzigen Vertrag dar.
15.6 Erfüllungsort ist der Sitz der Mercury.ai.
15.7 Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem das vertragsschließende Unternehmen der Mercury.ai registriert ist und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Mercury.ai. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der oben genannten Gerichte in allen Klagen und Verfahren. Die Kollisionsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden in keinem Fall Anwendung.